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Der KI-Beauftragte: Warum jedes Unternehmen jetzt einen braucht

Der KI-Beauftragte im Unternehmen

Mit dem Inkrafttreten des EU AI Act rückt eine neue, entscheidende Rolle in den Fokus der Unternehmensführung: der KI-Beauftragte, auch AI Officer genannt. Während das Gesetz diese Rolle nicht explizit vorschreibt, fordern Experten und Verbände sie als logische Konsequenz aus den umfassenden Sorgfalts- und Dokumentationspflichten, die auf Unternehmen zukommen.[1] Doch was genau macht ein KI-Beauftragter und warum ist diese Position so entscheidend für die rechtssichere und strategische Implementierung von Künstlicher Intelligenz?

Die Aufgaben des KI-Beauftragten

Der KI-Beauftragte ist die zentrale Anlaufstelle für alle Themen rund um Künstliche Intelligenz im Unternehmen. Seine Hauptaufgabe ist es, eine Brücke zwischen den technischen, rechtlichen und strategischen Anforderungen zu schlagen. Das Aufgabenspektrum ist breit und lässt sich in vier Kernbereiche unterteilen:

KernbereichAufgaben
1. Compliance & GovernanceÜberwachung der Einhaltung des EU AI Act, Erstellung und Pflege interner KI-Richtlinien, Risikobewertung von KI-Systemen.
2. Strategie & InnovationIdentifikation von Potenzialen für den KI-Einsatz, Beratung der Geschäftsführung, Beobachtung von Technologietrends.
3. Schulung & KompetenzaufbauKoordination der KI-Schulungsmaßnahmen (gemäß Art. 4 EU AI Act), Sensibilisierung der Mitarbeiter für Chancen und Risiken.
4. Ansprechpartner & ReportingAnsprechpartner für Mitarbeiter, Geschäftsführung und externe Stellen (z.B. Aufsichtsbehörden), regelmäßiges Reporting.

Warum ein KI-Beauftragter unverzichtbar ist

Die Komplexität des EU AI Act macht es für Unternehmen nahezu unmöglich, die Anforderungen „nebenbei" zu erfüllen. Ein zentraler Koordinator ist aus mehreren Gründen unerlässlich:

Wer ist für die Rolle geeignet?

Die ideale Besetzung für die Rolle des KI-Beauftragten bringt eine seltene Kombination aus technischem Verständnis, juristischem Grundwissen und strategischem Weitblick mit. Oft wird diese Rolle in Personalunion mit dem Datenschutzbeauftragten (DSB) oder dem Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) besetzt, da es große inhaltliche Überschneidungen gibt. Wichtig ist jedoch, dass die Person über ausreichende Kapazitäten und das notwendige Know-how im Bereich KI verfügt. Externe Dienstleister können hier eine sinnvolle Ergänzung oder Alternative sein.

Fazit: Proaktives Handeln ist gefragt

Auch wenn der EU AI Act den KI-Beauftragten nicht explizit vorschreibt, ist die Benennung einer verantwortlichen Person der erste und wichtigste Schritt zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. Warten Sie nicht, bis die Aufsichtsbehörden anklopfen. Schaffen Sie jetzt klare Verantwortlichkeiten und stellen Sie die Weichen für eine erfolgreiche und rechtssichere KI-Zukunft in Ihrem Unternehmen.

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Quellen

  1. Wiemer/Arndt, „KI-Beauftragter im Unternehmen: Aufgaben, Pflichten und Umsetzung", 2025. wiemer-arndt.de
  2. EU AI Act, Artikel 99, KI-Verordnung 2024. ai-act-service-desk.ec.europa.eu

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